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Unsere Schule

Schulordnung


In unserer Schule soll die Beachtung einiger Punkte eine aktive Schulgemeinschaft und den erfolgreichen Unterrichtsablauf sichern.

 

Allgemeines



  • Wir halten uns an die allgemeinen Regeln von Höflichkeit und Rücksichtnahme.
  • Wir kommen in angemessener Kleidung zur Schule.
  • Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. Sollte fünf Minuten nach dem Läuten die betreffende Lehrkraft nicht im Unterrichtsraum sein, meldet dies der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat.
  • Wir lassen Handys und digitale Abspiel- und Aufzeichnungsgeräte auf dem Schulgelände ausgeschaltet und bewahren sie nicht sichtbar auf. Unberechtigt benutzte, eingeschaltete beziehungsweise sichtbare Geräte werden eingezogen und können frühestens nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag im Sekretariat abgeholt werden.
  • Das Mitbringen von (E-)Zigaretten, Drogen, Alkohol und Waffen ist verboten.

Regelungen für den Schulbesuch



Auf dem Schulgelände

  • Wir halten das Schulgelände sauber.
  • Das Radfahren und Mopedfahren sind nicht erlaubt.
  • Das Rauchen ist nicht erlaubt.

Im Schulgebäude

  • Wir halten das Schulgebäude sauber.
  • Essen und Trinken sind nur in der Mensa und der Pausenhalle gestattet. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte.           
  • Kaugummi kauen ist nicht erlaubt.
  • Der Aufenthalt auf den Treppen ist nicht erlaubt.
  • Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht im Obergeschoss und nicht im Anbau auf.

In den Unterrichtsräumen

  • Wir halten die Unterrichtsräume sauber.
  • Sämtliches Inventar und alle Unterrichtsmaterialien werden sorgfältig behandelt. Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich auf dem Sekretariat zu melden.
  • Die Klassenlehrkraft legt fest, wer den Tafeldienst übernimmt.
  • Beim Verlassen der Unterrichtsräume wird das Licht gelöscht.
  • In den Unterrichtsräumen werden keine Mützen, Caps, etc. getragen.

Verfahrensregelungen

  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgrundstück nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Falls eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen kann, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Bei der Rückkehr in den Unterricht, spätestens aber nach drei Tagen, muss der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Arzttermine sollen nicht für die Unterrichtszeit vereinbart werden.
  • Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände ereignen, sind der Schule zu melden.
  • Eine Beurlaubung vom Unterrichtsbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
  • Der Transport, die Bedienung und die Wartung der Geräte und Materialien erfolgen ausschließlich durch Lehrkräfte oder dazu benannte Schülerinnen oder Schülern, die entsprechend eingewiesen wurden.
  • Schülerinnen und Schüler, die absichtlich oder grob fahrlässig Beschädigungen anrichten, müssen den Schaden bezahlen.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl. Fahrräder können versichert werden.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. gegen Anordnungen der Lehrkräfte und der Schulleitung wird entsprechend § 90 Schulgesetz verfahren. Danach kann eine Schülerin oder ein Schüler mit zeitweisem oder gänzlichem Ausschluss von der Schule bestraft werden.